Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen der OFFICE DESIGN Büro- und Objekteinrichtung
Starnberger Weg 10 – 82205 Gilching
Inhaber: Johannes Padberg e.K.
AG München HRA 75164 · USt.-IdNr. DE 220234701
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OFFICE DESIGN Büro- und Objekteinrichtung (im Folgenden OFFICE DESIGN) sind vereinbart für alle Lieferungen, Kostenrechnungen und Leistungen, die von OFFICE DESIGN an ihre Kunden erbracht werden.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen von OFFICE DESIGN Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung durch OFFICE DESIGN.
Angebote von OFFICE DESIGN sind einen Monat verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch OFFICE DESIGN.
OFFICE DESIGN behält sich für letzteren Fall vor,Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegen-über Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von OFFICE DESIGN, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird. Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen uns diese nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten von OFFICE DESIGN für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, so kann OFFICE DESIGN eine angemessene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf unserer Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.
Lieferzeitangaben und Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. OFFICE DESIGN hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf schriftlichen Kundenwunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechtsentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn derKäufer im Verzug der Annahme ist.
Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend OFFICE DESIGN schriftlich mitgeteilt werden. Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet.
Bei anerkannten Mängeln hat OFFICE DESIGN das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen.
Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. OFFICE DESIGN haftet nicht für Verschleiß, oder Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung Herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs, sowie bei Veränderungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht von OFFICE DESIGN ausgeführt worden sind. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit der OFFICE DESIGN Büro- und Objekteinrichtung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die Behebung der Mängel findet erforderlichenfalls am Sitz der Lieferfirma statt. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist.
OFFICE DESIGN behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Liefert OFFICE DESIGN an Vollkaufleute, behält sich OFFICE DESIGN das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden erfüllt sind. Wird die gelieferte Ware von einem Kunden, der Kaufmann ist, zurückgenommen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges ist OFFICE DESIGN berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen über die Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig. Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde dies OFFICE DESIGN sofort mitzuteilen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist OFFICE DESIGN berechtigt, selbst oder durch Dritte die Räume des Kunden zu betreten, um die Vorbehaltsware abzuholen. Ist der Kunde gewerblicher Abnehmer oder Kaufmann, ist er zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, wohl aber zur Weiterveräußerung im geordneten Geschäftsgang. Die aus der Veräußerung herrührenden Forderungen gegenüber seinem Geschäftspartner tritt der Kunde von OFFICE DESIGN hiermit bereits jetzt ab, im Falle einer Weiterbearbeitung einschließlich des Veredlungsanteils. OFFICE DESIGN gewährt eine Schonfrist von 2 Wochen beginnend mit dem Tage des Verzugseintrittes bis zur Offenlegung der Forderungsabtretung gegenüber dem Geschäftspartner des Kunden. Nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung von OFFICE DESIGN Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Kunden vollständig zu nennen und die gegenüber den Geschäftspartnern gestellten Rechnungen in Abschrift zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde von OFFICE DESIGN ermächtigt unwiderruflich den jeweiligen Besitzer der Vorbehaltsware, die Vorbehaltsware an OFFICE DESIGN herauszugeben. Nimmt OFFICE DESIGN die Vorbehaltsware zurück, so wird eine Gutschrift in Höhe des Wertes am Tage der Rückgabe erteilt.
OFFICE DESIGN stellt bei neuen Geschäftsverbindungen 30 vom Hundert des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto Kasse wertstellend zu zahlen. OFFICE DESIGN behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann OFFICE DESIGN offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten. OFFICE DESIGN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen von OFFICE DESIGN darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste des Auftragnehmers sind anteilig abzurechnen.
Musterstellung und Miete Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware, sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang. Bei einem Kauf auf Probe erhält der Käufer die Ware auf Probe und zur Ansicht. Der Kaufgegenstand kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Anlieferung beim Käufer an OFFICE DESIGN zurückgegeben werden. Lässt der Käufer die Frist verstreichen, gilt sein Schweigen oder die Nichtrückgabe der Ware als Billigung.
Von OFFICE DESIGN erstellte Planungen und Konzepte und von OFFICE DESIGN selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung von OFFICE DESIGN erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über die kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt OFFICE DESIGN die Planungsleistung nachträglich in Rechnung. Werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen nach Zeitaufwand vergütet. Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen. Vorgenannte Stundensätze gelten für sämtliche Stundenarbeiten des Auftragnehmers. Reisekosten werden nach Zeitaufwand gem. den vorstehenden Stundensätzen abgerechnet. Sofern nichts anders vereinbart, sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und unter Vorlage der Originalbelege durch den Auftraggeber zu tragen. Sofern nichts anders vereinbart, richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers im Übrigen nach der Honorarregelung der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Der Auftraggeber ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.
OFFICE DESIGN weist darauf hin, dass vorgelegte Holzmuster, Stoffmuster, Farbkarten und dergleichen lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegenständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. OFFICE DESIGN weist darauf hin, dass insbesondere Echtholzprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen. Farb- und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandkostenfrei; für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich, die Versandkosten trägt in diesem Falle der Kunde. Die Lieferfrist beträgt in der Regel,- je nach Artikel und Lieferort,-zwischen 5 und 8 Wochen nach Auftragserteilung und technischer Klärung. Eventuell vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Nach Anzeige der Lieferbereitschaft der bestellten Waren lagert OFFICE DESIGN diese gegen Kostenerstattung für den Kunden ein. Für die Zeit der Einlagerung haftet OFFICE DESIGN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs der Kaufsache infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, soweit Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen geschlossen wurden.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Kunden durch die EDV von OFFICE DESIGN zu speichern (Hinweis gem. § 33 BDSG). Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen wird nicht berührt.
Stand: 01.01.2021